Für den TV Grundhof ist es als Teil unseres sozialen Engagements selbstverständlich, die digitale Barrierefreiheit unserer Website sicherzustellen und stetig zu verbessern. Teilhabe muss für alle möglich sein, online genauso wie offline.
Mit dieser Erklärung wollen wir unsere Bemühungen in Bezug auf die Einhaltung der nationalen Gesetze – unter anderem § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie § 13 Absatz 3 LBGG – und die Einhaltung internationaler Standards zur Barrierefreiheit im Internet darstellen.
Die Erklärung gilt für www.tvgrundhof.de und enthält:
Kontaktinformationen für die bei uns verantwortlichen Stellen
Unsere bisherigen und aktuellen Bemühungen um Barrierefreiheit
Den Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Anforderungen
Kontaktinformationen für die bei uns verantwortlichen Stellen
Sie möchten Kontakt aufnehmen, uns bestehende Barrieren mitteilen oder mehr zur Umsetzung der Barrierefreiheit bei uns erfahren?
Turnverein Grundhof von 1911 e. V.
An der Nordstraße 4
24989 Dollerup
Unsere Bemühungen zur digitalen Barrierefreiheit
Auf unserer Website haben wir folgende Maßnahmen erfolgreich realisiert:
Wichtigsten Elemente sind mit Tastatur bedienbar (Navigation, Übersicht der Veranstaltungen, Teaser ...)
Endlose Animationen sind pausierbar
Fokusindikator besitzt ausreichenden Kontrast
Die Website ist responsiv und passt sich an verschiedene Endgeräte an
Die Schriftgrößen sind anpassbar und die Website funktioniert auch, wenn man reinzoomt
Informationen die visuell dargestellt werden (z. B. SVG-Buttons) werden auch für Screenreader bereitgestellt
Es wird semantisches HTML genutzt
Links, die auf Dateien verweisen, werden gekennzeichnet
Die Seite enthält Skip-Links mit der man die Navigation überspringen kann
Folgende Maßnahmen werden wir umsetzen, wenn wir das Budget dafür haben:
Filter, Formulare und Suche müssen optimiert werden für Unterstützungstechnologien
Alt-Tags der Bilder müssen gepflegt werden
Struktur der einzelnen Seiten muss überprüft werden
PDFs müssen barrierefrei gemacht werden
Detaillierte Überprüfung und Testung zur Nutzung mit Screenreadern
Nutzbarkeit der Schaltflächen optimieren
Kontraste müssen überprüft werden
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.05.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Bewertung der Digitalagentur visuellverstehen.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.05.2024 überprüft.